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Sanierung

Sanierungs-Einzelmaßnahmen im Bestand werden über die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) durch das BAFA bzw. die KfW (bei Heizungserneuerung) mit Zuschüssen finanziell gefördert.

Bei Sanierungsmaßnahmen an der thermischen Hülle (Dach, Außenwände, Fenster, Eingangstüren) oder auch bei einer Heizungsoptimierung können Sie mit folgender Förderung rechnen:

  • Ohne Sanierungsfahrplan (iSFP): 15% der Maßnahmenkosten bzw. des Förderhöchstbetrags.
    Der Förderhöchstbetrag beträgt 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2. – 6. Wohneinheit und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
  • Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): 20% der Maßnahmenkosten bzw. des Förderhöchstbetrags.
    Der Förderhöchstbetrag beträgt 60.000 € für die 1. Wohneinheit, 30.000 € für die 2. – 6. Wohneinheit und je 15.000 € ab der 7. Wohneinheit.
    Der iSFP-Bonus (5 %) wird nur auf den Betrag angerechnet, der das Mindestinvestitionsvolumen (30.000 €) übersteigt.

Bei einer Heizungserneuerung (Austausch einer fossilen Heizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien) gibt es

  • 30 % Grundförderung
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 21.07.2026 bis 31.01.2027, danach fallend auf 12, 8 und 4 %. Ab 01.08.2028 kompletter Entfall)
  • 10 % – 40 % Einkommensbonus (je nach Haushaltsjahreseinkommen und möglicher Anrechnung eines minderjährigen Kindes)

Die Gesamtförderung ist bei 80% gedeckelt.

Antragstellung und Begleitung der Baumaßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten ist für eine Förderung notwendig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Effizienhaus-Seite der KfW.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienhauses wird durch die KfW mit zinsvergünstigten Krediten gefördert.

Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Die Sanierung muss als „Komplettsanierung in einem Zug“  durchgeführt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Wohngebäude – Kredit Nr. 261 der KfW.

Serielle Sanierung (SerSan)

Nicht nur bei großen Mehrfamilien- und Reihenhäusern, sondern inzwischen auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist die „Serielle Sanierung“ auf dem Vormarsch.

Ganze, bereits gedämmte Dach- und Vorwandelemente – inkl. Fenster – werden dabei nach digitalem Aufmaß vorgefertigt, zur Baustelle transportiert und dort nur noch passgenau zusammengebaut. Die Arbeiten am Haus können auf diese Weise in extrem kurzer Zeit umgesetzt werden, ein großer Vorteil für die Hausbewohner!

Das beste daran: Sie erhalten einen Extra-Tilgungszuschuss in Höhe von 15% der Sanierungskosten, falls Sie den Effizienzhausstandard „EH 55“ oder „EH 40 EE“ erreichen. Bei einem Niveau „EH 70“ gibt es immerhin noch 5 % Bonus.

Serielle Sanierung

WPB-Bonus („Worst Performance Building“)

Ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1957 oder früher wird z.B. als „WPB“ eingestuft,  wenn es bisher im Wesentlichen unsaniert ist. Die gleiche Einstufung gilt, wenn ein Energiebedarfsausweis der Klasse „H“ vorliegt. In diesen Fällen können Sie mit dem WPB-Bonus bei Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus einen 10 % Bonus erhalten.

NEU! Ab 2027 können Sie auch bei der Einzelmaßnahme „Fassadendämmung“ von 5 % WPB-Bonus profitieren.
Das Vorliegen eines iSFP ist allerdings Voraussetzung.

Der WPB-Bonus berechnet sich aus der Summe der Maßnahmenkosten bis zum Förderhöchstbetrag.

Erstellung der Nachweise und Baubegleitung

Um Förderungen zu erhalten sind für die meisten Maßnahmen Anträge und Nachweise durch einen Energieeffizienz-Experten zu erstellen. Hierin wird eine ordnungsgemäße Planung im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestätigt. Die planungsmäßige Umsetzung wird in der Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert sowie am Ende gegenüber dem Fördergeber bestätigt. Damit werden schließlich die Fördergelder freigegeben.

Die erforderliche Fachplanung und Baubegleitung wird ebenfalls gefördert:

  • Bei Einzelmaßnahmen:  50% der förderfähigen Ausgaben. Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
  • Bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Kredit und Tilgungszuschüsse, Infos auf der Seite der KfW.
  • Beim Neubau im Rahmen des beantragten Darlehens durch die KfW. Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.

Fördervoraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er / Sie stellt die Anträge und überwacht Ihre Sanierungsmaßnahme auf die vom BAFA bzw. der KfW geforderten technischen Mindestanforderungen für das betreffende Förderprodukt.

Wichtig zu wissen:

  • Bei Sanierungs-Einzelmaßnahmen gibt es die BEG EM-Förderung.
  • Neubau, Kauf eines Effizienzhauses bzw. Sanierung in einem Zug zu einem Effizienzhausstandard können über die KfW gefördert werden – mit günstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen
  • Ein Energieeffizienz-Experte begleitet die Maßnahmen und bestätigt die Einhaltung energetischer Anforderungen. Damit können Fördermittel beantragt werden.