Sanierung
Sanierungs-Einzelmaßnahmen im Bestand werden über die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) durch das BAFA bzw. die KfW (bei Heizungserneuerung) mit Zuschüssen finanziell gefördert.
Bei Sanierungsmaßnahmen an der thermischen Hülle (Dach, Außenwände, Fenster, Eingangstüren) oder auch bei einer Heizungsoptimierung können Sie mit folgender Förderung rechnen:
- Ohne Sanierungsfahrplan (iSFP): 15% der Maßnahmenkosten, die gedeckelt sind bei 30.000 € je Wohneinheit und Jahr.
- Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): 20% der Maßnahmenkosten, die gedeckelt sind bei 60.000 € je Wohneinheit und Jahr.
Bei einer Heizungserneuerung (Austausch einer fossilen Heizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien) gibt es
- 30% Grundförderung
- 20% Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell, ab 2029 stufenweise Reduzierung)
- 30% Einkommensbonus (bei Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €)
Alle Förderquoten beziehen sich auf die Maßnahmenkosten, höchstens aber auf den Förderhöchstbetrag. Dieser beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Die Gesamtförderung ist bei 70% gedeckelt.
Antragstellung und Begleitung der Baumaßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten ist für eine Förderung notwendig.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Effizienhaus-Seite der KfW.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienhauses wird durch die KfW mit zinsvergünstigten Krediten gefördert.
Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Die Sanierung muss als „Komplettsanierung in einem Zug“ durchgeführt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Wohngebäude – Kredit Nr. 261 der KfW.
Erstellung der Nachweise und Baubegleitung
Um Förderungen zu erhalten sind für die meisten Maßnahmen Anträge und Nachweise durch einen Energieeffizienz-Experten zu erstellen. Hierin wird eine ordnungsgemäße Planung im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestätigt. Die planungsmäßige Umsetzung wird in der Baubegleitung kontrolliert und dokumentiert sowie am Ende gegenüber dem Fördergeber bestätigt. Damit werden schließlich die Fördergelder freigegeben.
Die Baubegleitung selbst wird ebenfalls gefördert:
- Bei Sanierungsmaßnahmen durch das BAFA mit bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben und auf entsprechenden Antrag. Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
- Beim Neubau im Rahmen des beantragten Darlehens durch die KfW. Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.
Um eine Förderung zu erhalten erstellt ein Energieeffizienz-Experte Antragsnachweise für Ihre Sanierungsmaßnahme und bestätigt am Ende ihre korrekte Umsetzung.
Wichtig zu wissen:
- Bei Sanierungs-Einzelmaßnahmen gibt es die BEG-Förderung.
- Neubau, Kauf eines Effizienzhauses bzw. Sanierung in einem Zug zu einem Effizienzhausstandard können über die KfW gefördert werden – mit günstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen
- Ein Energieeffizienz-Experte begleitet die Maßnahmen und bestätigt die Einhaltung energetischer Anforderungen. Damit können Fördermittel beantragt werden.