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Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden werden über die KfW gefördert.

Gefördert werden alle Arten von Eigentümern (Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften usw.) durch vergünstigte Kredite mit tilgungsfreien Jahren zu Beginn. Die genauen Konditionen sind dabei von der Laufzeit des Darlehens abhängig.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Wohngebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und ein in die Antragstellung und Umsetzung eingebundener Energieeffizienzexperte dies bestätigt.

Details finden Sie auf der Seite Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude der KfW.

 

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Weiterhin wird durch die KfW die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienhauses gefördert.

Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Die Sanierung muss als „Komplettsanierung in einem Zug“  durchgeführt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Wohngebäude – Kredit Nr. 261 der KfW.

Wichtig zu wissen:

  • Neubau und Erstkauf eines energieeffizienten Wohngebäudes wird durch die KfW gefördert
  • Auch eine Sanierung „in einem Zug“ wird gefördert, wenn damit ein Effizienzhausstandard erreicht wird
  • Bei Neubau gibt es zinsgünstige Kredite mit einer tilgungsfreien Anlaufphase. Die genauen Konditionen hängen von der Darlehenslaufzeit ab.
  • Bei Sanierung zu einem Effizienzhaus gibt es außerdem Tilgungszuschüsse, deren Höhe von der erreichten Effizienzhausstufe abhängen.
  • Für die Abwicklung und Antragstellung ist ein Energieeffizienzexperte oder eine Expertin hinzuzuziehen
  • Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Klimafreundlicher Neubau der KfW