Energieausweis

Grundsätzlich besteht für alle zur Vermietung oder zum Verkauf stehenden Wohn- und Nichtwohngebäude eine Energieausweispflicht.
Wer also ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will ist verpflichtet, die energetische Situation des Gebäudes mittels eines Energieausweises zu dokumentieren. Der Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Falls sich im Zuge einer Sanierung die thermische Gebäudehülle ändert und energetische Neuberechnungen erfordert muss ebenfalls ein (neuer) Energieausweis ausgestellt werden.
Gerne erhalten Sie von mir den erforderlichen Energieausweis für Ihr Wohngebäude.
Der einfachere und günstigere Verbrauchsausweis genügt
- für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet oder dahingehend saniert wurden
- für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten
Voraussetzung für den Verbrauchsausweis ist, dass die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Das Ende dieses Abrechungszeitraums darf maximal 18 Monate zurückliegen.
In allen anderen Fällen, sowie bei Neubauten, wird zwingend ein Bedarfsausweis benötigt.
Von der Energieausweispflicht befreit sind im Wohngebäudesektor
- Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind
- Wohngebäude, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der somit zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung liegt
- Kleine Gebäude, die über nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche verfügen
- Denkmalgeschützte Immobilien
Wichtig zu wissen:
- Für alle zur Vermietung oder zum Verkauf stehenden Wohn- und Nichtwohngebäude besteht eine Energieausweispflicht.
- Der Energieausweis wird immer für das Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohneinheiten.
- Ein Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Bei größeren Änderungen an der thermischen Gebäudehülle (im Sinne des §48 GEG) ist ein neuer Energieausweis zu erstellen.